Plattdeutsche Wörterkunde
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Plattdeutsche Wörterkunde 73 |
Veröffentlicht Klaus Werner Kahl am 22.05.2016 |
Das plattdeutsche Wort „Naober“
Besonders in schweren Zeiten darf man sich freuen, wenn man gute Nachbarn hat, guëde Naobers häw. Früher gab es eine strenge Ordnung mit Nachbarschaftsrechten, met Naoberrächte, und mit Nachbarschaftspflichten, Naoberplichten. Im Vordergrund stand die Pflicht zur Hilfe, de Naoberplicht. Die engere Nachbarschaft, de Naoberschup, bestand aus einem 1. Nachbarn, enen iärsten Naober, und nur wenigen Nachbarn, wainige Naoberslüde. Sie sorgten sich bei Hochzeiten oder Geburten um das Notwendige. Bei Tisch hatte jeder einen festgelegten Tischnachbarn, nen Disknaober. Daneben gab es die erweiterte Nachbarschaft zum Beistand bei großen Notfällen und in Todesfällen, de Daudennaoberschup. Diese Nachbarn nannte man auch Suupnaobers, weil sie bei Beerdigungen oder freudigen Ereignissen zwar nicht zum Essen, wohl aber zum Trinken eingeladen waren. Wollte man sich einmal mit einem Nachbarn unterhalten, dän göng et in’t Naoberhuus up Naoberschup. Ik huop, dat alle guëde Naobers sint un auk söcke Naobers häbt, wieldat enen guëden Naober biäter äs enen widen Vöwanten is!
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